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Häufige Fragen

                     Wer zahlt die Maklerprovision?

Die gesetzliche Regelung bezüglich der Provisionsverteilung wurde im Dezember 2020 modifiziert. Seitdem ist es gesetzlich untersagt, dass bei Immobilienvermittlungen der Käufer eine höhere Provision als der Verkäufer entrichtet. Dies impliziert, dass die Provision auf maximal 50 % aufgeteilt wird. In der Praxis resultiert dies häufig in einer paritätischen Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer.

Zum Veranschaulichen: Wenn sich ein Immobilienmakler und ein Immobilieneigentümer auf eine Verkaufsprovision in Höhe von 3 % einigen, darf der Käufer ebenfalls höchstens 3 % als Käuferprovision bezahlen.

2                     Was ist in der Maklerprovision enthalten?

Die Maklerprovision ist die Anerkennung für die professionellen Dienstleistungen unserer Makler, die Ihnen beim Immobilienkauf oder -verkauf zur Seite stehen. Ihre Expertise und Engagement ermöglichen erstklassige Dienstleistungen, darunter Immobilienbewertung, Vermarktung, Besichtigungen und Vertragsabwicklung, um ein reibungsloses und erfolgreiches Immobiliengeschäft zu gewährleisten. Wir schätzen Ihr Vertrauen und sind Ihr verlässlicher Partner in Immobilienangelegenheiten.

3                     Gibt es rechtliche Besonderheiten bei einem Verkauf oder Erwerb?


Als Immobilienmakler achten wir darauf, dass alle rechtlichen Aspekte beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie beachtet werden. Wir kooperieren mit Experten, um sicherzustellen, dass rechtliche Anforderungen erfüllt sind. Sollten rechtliche Probleme auftreten, sind wir bemüht, unseren Kunden zu helfen. 

 

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